Leiternprüfung – mit uns kommen Sie hoch hinaus

Leiternprüfung direkt vom Fachmann - wir prüfen Ihre Leitern und Tritte sachkundig nach BGV-D36
 

Sie sind als Unternehmen nach § 20BGV-D36 Absatz 1 und 2 verpflichtet „schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung zu entziehen”. Des Weiteren dürfen Versicherte „schadhafte Leitern und Tritte nicht benutzen”. Laut § 29 Absatz 1 ist dafür zu sorgen „dass eine vom Unternehmen beauftragte und befähigte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft.“

Profitieren Sie von unseren standardisierten Prüfabläufen und nutzen Sie unseren umfassenden Vor-Ort-Service:


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Bildquelle: Zarges