Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

28. November 2014

Die regelmäßige Überprüfung elektrischer ortsveränderlicher Arbeitsmittel dient der Sicherheit und dem Schutz des Arbeitnehmers. Wird die Prüfung nicht durchgeführt, ist das unter ungünstigen Umständen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 26 BetrSichV bei der Betreiber der Anlagen persönlich und mit ihrem Privatvermögen haften. Wie selbstverständlich fahren wir regelmäßig mit unserem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung, um den technischen Zustand überprüfen zu lassen. Natürlich ist das wichtig – es geht schließlich um unsere Sicherheit! Tatsache ist, dass in vielen Betrieben elektrische Anlagen und Betriebsmittel, trotz einer gesetzlichen Vorschrift, nicht überprüft werden. Wie steht es um unsere Sicherheit am Arbeitsplatz und die Verantwortung des Unternehmers?