Jetzt in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) investieren

20. Dezember 2016

Jetzt die Gelegenheit nutzen und investieren

Sie wollen Werkzeuge online bestellen oder Betriebseinrichtung online kaufen – investieren Sie noch in diesem Jahr in sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende und es sind nur noch wenige Tage sowohl bis Weihnachten als auch zum neuen Jahr 2017. Denken Sie schon heute an Ihre nächste Steuererklärung. Denn die Anschaffungen in Form geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro können Sie noch in diesem Geschäftsjahr steuerlich geltend machen und vollständig abschreiben.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Verschleißgegenstände welche beweglich oder auch flexibel benutzbar sind und einen Wert von 150,01 bis 410,- Euro haben.

Info – die GWG beziehen sich immer auf den Netto-Anschaffungspreis inklusive der Transport und Versicherungskosten. Erst ab einem Warenwert von 150,- Euro kann von geringwertigen Wirtschaftsgütern gesprochen werden. Alle Anschaffungen unter 150,- Euro netto können als Betriebsausgaben gebucht oder alternativ über die Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle abgeschrieben werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter immer einzeln abrechnen

Kaufen Sie bspw. diverse Elektro- oder Handwerkzeuge mit Betriebseinrichtung im Set zu einem Gesamtpreis von 550,- Euro, ist es für Sie nicht mehr möglich die Positionen einzeln und direkt in der Steuererklärung abzuschreiben. Anders sieht es bei Einzelkauf von jeweiligen Produkten aus. Kaufen Sie bspw. zehn Bohrmaschinen zum Preis von je 300,- Euro netto ein, so ist es Ihnen gestattet 3.000,- Euro sofort abzuschreiben. Bei einem Preis von 150,01 bis 410,- Euro können Sie ein Produkt steuerlich als geringwertiges Wirtschaftsgut geltend machen.

GWG – noch in diesem Jahr

Entscheidend sind für Sie sowohl das Rechnungsdatum als auch das Lieferdatum. Nur wenn diese beiden Daten den Richtlinien entsprechend korrekt sind, können Sie die Abschreibung in die Wege leiten. Das heißt auf den Punkt gebracht, insofern die Waren inklusive der dazugehörigen Rechnungen vor 31.12. bei Ihnen ankommen, können Sie Ihre Neuanschaffungen steuermindernd wirksam machen.

Zwei Beispiele zur Verdeutlichung

Beispiel 1 – ein klassisches geringwertiges Wirtschaftsgut stellt die Bohrmaschine dar. Separat sowohl einsetz- als auch abnutzbar und flexibel. Weitere Produkte die diese Kriterien erfüllen, sind unter anderem Leitern oder Messgeräte. Wird hingegen ein neuer Teppich verklebt, darf dieser nicht sofort abgesetzt werden da er nicht als GWG zählt.

Beispiel 2 – ähnlich ist es mit Kabeln zur Vernetzung diverser Anlagen. Diese gehören ebenfalls nicht zur Gruppe der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie zählen unmittelbar zur jeweiligen Anlage dazu. Somit sind sie nicht einzeln nutzbar. Dementsprechend gehören auch Antriebsmotoren nicht zur GWG. Allerdings können Elektrowerkzeuge oder Handwerkzeuge mit einem entsprechenden Anschaffungswert GWG sein.

Möglichkeiten der Abschreibung

Es gibt unterschiedliche Arten von Abschreibungen. Wir möchten Ihnen gerne drei Möglichkeiten der Abschreibung kurz, näher und für Sie verständlich erläutern.

Pool-Abschreibung

Bei dieser Abschreibungsart können Sie ebenfalls auch alle vorhandenen GWG im Wert von 150,01 bis 1000,- Euro über einen Zeitraum von 5 Jahren sammeln und abschreiben. Diese Art ist besonders vorteilhaft, wenn Sie von aktuell negativen Betriebszahlen zum Jahresende ausgehen müssen, aber mit positiven Ergebnissen optimistisch auf die kommenden Jahre blicken.

Abschreibung für die Nutzungsdauer

Bis 410,- Euro können Sie GWG auch über die Nutzungsdauer abschreiben. Ab einem Wert von 1.000,01 Euro besteht diese Wahlmöglichkeit für Sie allerdings nicht mehr. Stattdessen müssen Sie dann wie gewohnt über die Nutzungsdauer abschreiben. Eine Orientierung zur ungefähren Nutzungsdauer bietet eine offizielle und amtliche AfA-Tabelle. Abhängig von der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist die Dauer der Abschreibung.

Investitionsabzugsbetrag

Führen Sie einen besonders kleinen Betrieb mit einer Bilanzsumme, welche den Wert von 230.000,- Euro nicht überschreitet und einen Gewinn von max. 100.000,- Euro erwirtschaftet? So können Sie den sogenannten Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen und 40 Prozent der Anschaffungskosten direkt in Abzug bringen. Allerdings müssen Sie die entsprechenden Anschaffunge in den beiden Folgejahren tätigen.

Werkzeuge online bestellen und Betriebseinrichtung online kaufen

Wir sind Ihr Fachhandel wenn es um Werkzeuge, Betriebseinrichtung und auch Dienstleistungsangebote wie Leiternprüfungen, Regalprüfungen, uvm. geht. Sie erhalten bei uns eine fachkompetente Beratung und können sowohl online als auch in unserem stationären Ladengeschäft einkaufen. Mit den zuvor genannten Informationen möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick zum Thema Abschreibungen geben. Die genannten Infos sind ohne Gewähr und gelten in keiner Weise als eine steuerliche Beratung. Für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Steuerbeater ist sicherlich bereit Ihnen ausführliche Informationen in einem persönlichen Beratungsgespräch zu liefern.